Wenn sich am 1. Juli 2017 zum dritten Mal die skandalösen Ereignisse des 1. Juli 2014 jähren, dann ist das ein Anlass, Österreich, Europa und die Welt auf diese Ereignisse aufmerksam zu machen. Per Tiroler Landesgesetz wurden die Tiroler Agrargemeinschaften ausgeraubt. Mit den Agrargemeinschaften gemeinsam wurden tausende Tirolerinnen und Tiroler enteignet. Das Land wurde von Exzessen gegen das Bauerneigentum erschüttert – Machenschaften, die bisher nur aus der NS-Zeit bekannt waren.
Und das Absurde ist: Die Tiroler Agrarbehörde macht gar kein Hehl daraus, dass die Enteignungsmaßnahmen der „Regierung Platter“ bei den Maßnahmen des NS-Unrechtsstaates gegen agrargemeinschaftliches Eigentum anknüpfen.
Gut die Hälfte der Agrarbehördenbescheide, mit denen ein „atypisches Gemeindegut“ festgestellt wurde, zitieren die Deutsche Gemeindeordnung 1935 als eine wesentliche Rechtsgrundlage.
Die deutsche Gemeindeordnung 1935, ein NS-Kernunrecht, das zum 1. Oktober 1938 auch im „Land Österreich“ in Kraft gesetzt wurde, sei die Rechtsgrundlage dafür, dass während der NS-Zeit die „Fraktionen“ (das waren alte Agrargemeinden) ihr Eigentum zu Gunsten der modernen Ortsgemeinden verloren hätten.
Grundlage des Staatsanschlages vom 1. Juli 2014 auf das Privateigentum in Tirol sind erfundene Fakten. Angeblich hätten die Bauern die Gemeinschaftsgüter den heutigen Ortsgemeinden geraubt.
Es handelt sich um die erfundenen Fakten vom „Raub am Gemeindegut“.
Am 1. Juli 2017, Landestrauertag, erinnern wir an die erschütternden Vorgänge des Jahres 2014.
„Wenn die Almen Trauer tragen“
– eine Aktion des Vereins zur Förderung der Eigentümerinteressen in Tirol. (MP)
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1. Juli: Landestrauertag