Dr. Dr. hc. Karl Grabmayr von Angerheim (* 11. Februar 1848 in Bozen; † 24. Juni 1923 in Meran) war ein Tiroler Jurist und Politiker; Rechtsanwalt in Meran, Höchstrichter in Wien; liberaler Abgeordneter zum Tiroler Landtag (1892 bis 1912); Abgeordneter zum Österreichischen Reichsrat (1897 bis 1907) sowie Mitglied des Herrenhauses (1907 bis 1918); 1905: Ernennung zum Vizepräsidenten des Reichsgerichts in Wien; 1913: Ernennung zum Präsidenten des Reichsgerichts; 1919: Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes in Wien; ab 1908: Präsident der Wiener juristischen Gesellschaft . Karl von Grabmayr war einer der glänzendsten politischen Redner seiner Zeit und der genialste politische Kopf des damaligen Tirols. Zusätzlich war und ist er nach wie vor der „höchstdekorierte“ Richter, den Tirol je hervorgebracht hat: Nie ist es einem Tiroler gelungen, an die Spitze zweier Höchstgerichte berufen zu werden. Karl von Grabmayr wurde von Kaiser Franz Joseph in die Präsidentschaft des Reichsgerichts (heute Verfassungsgerichtshof) berufen und – nach dem Sturz der Monarchie – aufgrund einstimmigen Regierungsbeschlusses, der damals Sozialdemokraten, Christlichsoziale und Deutschfreisinnige angehörten, durch Präsident Karl Seitz und Staatskanzler Dr. Karl Renner in das Präsidentenamt am Verwaltungsgerichtshof! Die Tiroler haben ihm vor allem die Einführung des Grundbuches (1897) zu verdanken, das Tiroler Höferecht und das Tiroler Anerbenrecht (1900); auch die Gründung der Tiroler Landeshypothekenbank (1901) ist im wesentlichen die Frucht Grabmayrs nachhaltiger Bemühung.
Der Teilwaldstreit
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